Der theologische Ausgangskonflikt des Hochmittelalters
Die Genese des Glaubenssatzes über die unbefleckte empfängnis bildete über Jahrhunderte hinweg einen zentralen Brennpunkt der westlichen Theologie. Im Kern der scholastischen Kontroversen des 12. und 13. Jahrhunderts stand die Notwendigkeit, zwei fundamentale theologische Prämissen miteinander in Einklang zu bringen: einerseits das biblisch bezeugte Dogma von der universalen Erlösungsbedürftigkeit aller gefallenen Nachkommen Adams durch das Kreuzesopfer Jesu Christi, andererseits die kirchliche Glaubensüberzeugung von der erhabenen Heiligkeit und Reinheit der Gottesmutter.
Liturgische Zeugnisse für ein Fest der Empfängnis der heiligen Anna, das die passive Empfängnis Mariens im mütterlichen Schoß feierte, lassen sich im byzantinischen und syrischen Raum bereits um das 7. und 8. Jahrhundert nachweisen. Als diese liturgische Praxis über Süditalien, England und Frankreich allmählich in den lateinischen Westen vordrang, stieß sie bei bedeutenden Theologen auf gravierende dogmatische Vorbehalte. Die Gelehrten sahen sich vor die fundamentale Frage gestellt, wie eine vollständige Sündlosigkeit Mariens von ihrer Zeugung an gedacht werden könne, ohne das Erlösungswerk Christi in seiner heilsnotwendigen Universalität einzuschränken.
Bedeutende Kirchenlehrer des 12. Jahrhunderts, allen voran Bernhard von Clairvaux in seinem berühmten Schreiben an die Kanoniker von Lyon, traten der Einführung des Festes mit Entschiedenheit entgegen. Bernhard argumentierte, dass die Heiligung Mariens erst nach ihrer Empfängnis im Mutterleib stattgefunden haben könne. Eine Befreiung vom Makel der Erbsünde im ersten Augenblick des Daseins schien nach damaligem theologischem Verständnis vorauszusetzen, dass Maria der Erlösungstat ihres Sohnes nicht bedurft hätte, was das Heilsmonopol Christi unzulässig geschmälert hätte.
Die augustinische Erbsündenlehre und die Einwände der Frühscholastik
Die theologische Skepsis der Früh- und Hochscholastik wurzelte tief in der Anthropologie und Hamartiologie des heiligen Augustinus von Hippo. In seinen Schriften, unter anderem in den Enarrationes in Psalmos, hatte Augustinus die Weitergabe der Erbschuld (peccatum originale) eng an den natürlichen Zeugungsakt und die damit verbundene Konkupiszenz gekoppelt. Da jeder Mensch durch den fleischlichen Zeugungsakt Anteil an der adamitischen Schuld erhalte, galt die Verstrickung in die Erbsünde als unausweichliches Schicksal jedes Adamskindes.
Vor diesem Hintergrund verfasste der englische Benediktinermönch Eadmer von Canterbury um 1128 seinen richtungsweisenden Tractatus de Conceptione Sanctae Mariae. Eadmer unternahm darin den ersten systematischen Versuch, das Fest und das theologische Privileg der Gottesmutter spekulativ zu rechtfertigen. Er formulierte den berühmten Grundsatz Potuit, voluit, fecit (Gott konnte es, er wollte es, also tat er es). Eadmer legte dar, dass die göttliche Allmacht durchaus imstande gewesen sei, die künftige Mutter des Erlösers vor dem Makel des Sündenfalls zu bewahren.
Dennoch vermochte Eadmers Werk die akademische Theologie seiner Zeit nicht vollständig zu überzeugen. An den entstehenden europäischen Universitäten, insbesondere an der Universität Paris, forderten die Magister eine präzise Begründung, wie eine solche Ausnahme mit den paulinischen Aussagen über die Erlösungsbedürftigkeit aller Menschen vereinbar sein sollte. Die Debatte blieb damit in einer begrifflichen Sackgasse gefangen, da die begrifflichen Kategorien für eine vorgezogene Erlösung noch nicht ausgearbeitet waren.
Thomas von Aquin und das Dilemma der universalen Erlösung
Im 13. Jahrhundert erreichte die Diskussion mit den großen Summen der Hochscholastik ihren intellektuellen Höhepunkt. Thomas von Aquin widmete sich in seiner Summa Theologiae (III, q. 27) mit außerordentlicher Gründlichkeit der Frage nach der Heiligung der Gottesmutter. Thomas ging von der unumstößlichen Prämisse aus, dass Christus der universale Erlöser aller Menschen ohne jede Ausnahme ist. Würde Maria vor ihrer Beseelung oder im ersten Augenblick ihrer Empfängnis von der Erbsünde frei gewesen sein, so schlussfolgerte Thomas, hätte sie der Erlösung durch Christus nicht bedurft.
Um diesen dogmatischen Konflikt zu lösen, lehrte Thomas die sogenannte sanctificatio in utero: Maria sei wie andere herausragende Heilsgestalten, etwa der Prophet Jeremia oder Johannes der Täufer, nach ihrer Empfängnis und Beseelung im Mutterschoß geheiligt und von der Erbsünde gereinigt worden. Sie habe somit für einen minimalen theoretischen Moment unter dem Gesetz der Erbsünde gestanden, sei aber noch vor ihrer Geburt durch die Gnade vollkommen geheiligt worden.
Die Position des Aquinaten wurde zur verbindlichen Leitlinie des Dominikanerordens. Die Dominikaner, in den Kontroversen als Maculisten bezeichnet, sahen sich als Hüter der christologischen Orthodoxie und verteidigten die Lehre, dass die universale Wirksamkeit des Kreuzestodes Christi keinen Raum für eine unbefleckte empfängnis im Sinne einer ursprünglichen Erbsündenfreiheit lasse. Jede gegenteilige Auffassung schien ihnen das Risiko zu bergen, Maria zu einer vom Erlöser unabhängigen Heilsgestalt zu erheben.
Bonaventura und die Haltung der frühen Franziskanerschule
Die franziskanische Theologenschule nahm in dieser Phase eine differenzierte, wenn auch zunächst zurückhaltende Haltung ein. Bonaventura von Bagnoregio behandelte das Problem in seinem Kommentar zu den Sentenzen des Petrus Lombardus mit großem Respekt vor der kirchlichen Frömmigkeit, teilte jedoch letztlich die systematischen Bedenken des Thomas von Aquin.
Bonaventura betonte, dass es der christlichen Frömmigkeit und Demut besser entspreche, Maria die Notwendigkeit der Erlösung durch Christus zuzuerkennen. Er sah die Gefahr, dass eine Lehre von der vollständigen Vorauserlösung ohne klare begriffliche Fundierung das Heilsmonopol Jesu Christi verdunkeln könnte. Für die frühe Franziskanerschule galt es daher als die sicherere theologische Option, an einer zeitlich oder ontologisch vorgängigen Unterworfenheit unter die Erbsünde festzuhalten, gefolgt von einer unverzüglichen und überreichen Reinigung durch göttliche Gnade.
Damit standen sich im späten 13. Jahrhundert zwei einflussreiche theologische Strömungen gegenüber. Die akademische Theologie lehnte die Erbsündenfreiheit im ersten Augenblick der Empfängnis mehrheitlich ab, während das liturgische Empfinden der Gläubigen und die Marienfrömmigkeit unaufhaltsam nach einem Ausdruck für die vollkommene und ungetrübte Reinheit der Gottesmutter verlangten.
Johannes Duns Scotus und die Formulierung der 'redemptio praeventiva'
Die theologische Wende und die Überwindung des scholastischen Dilemmas vollzog der franziskanische Denker Johannes Duns Scotus. In seinen Vorlesungen an den Universitäten von Oxford und Paris um das Jahr 1305 entwickelte Scotus ein innovatives Denkmodell, das die Debatte von Grund auf veränderte. Er wies nach, dass die bisherige Gegenüberstellung von universaler Erlösung und sündloser Empfängnis auf einer unzureichenden Definition des Erlösungsbegriffs beruhte.
Scotus argumentierte mit bestechender logischer Klarheit: Ein vollkommener Erlöser muss auch das vollkommenste Erlösungswerk vollbringen können. Die höchste Form der Erlösung besteht jedoch nicht darin, jemanden aus einer bereits zugezogenen Schuld zu befreien, sondern ihn von vornherein davor zu bewahren, jemals in diese Schuld hineinzufallen. Wenn Christus der vollkommenste Mittler und Erlöser ist, dann geziemt es sich für ihn, an der Person, die ihm am nächsten steht, den vollkommensten Akt der Erlösung zu vollziehen.
Mit diesem Gedanken begründete Scotus das theologische Konzept der bewahrenden oder zuvorkommenden Erlösung (redemptio praeventiva). Maria wurde demnach nicht ohne die Verdienste Christi erlöst, sondern in vorausblickender Wirksamkeit des Kreuzesopfers vor der Erbsünde bewahrt. Die unbefleckte empfängnis war somit kein Mangel an Erlösung, sondern der erhabenste Triumph der erlösenden Gnade Christi. Scotus löste damit den scheinbaren Widerspruch zwischen der Universalität der Erlösung und dem mariologischen Privileg endgültig auf.
Rezeption und Auseinandersetzungen im deutschsprachigen Raum
Die durch Johannes Duns Scotus geschaffene Synthese verbreitete sich rasch im gesamten europäischen Raum und führte im spätmittelalterlichen Heiligen Römischen Reich zu intensiven theologischen Kontroversen. An den deutschsprachigen Universitäten entbrannten leidenschaftliche Disputationen. Während die Universitäten Wien, Heidelberg, Köln und Prag zu wichtigen Zentren der scholastischen Auseinandersetzung wurden, standen sich franziskanische und dominikanische Fakultätsmitglieder in unzähligen Streitschriften gegenüber.
Trotz des akademischen Widerstands der thomistischen Schule fand die Lehre von der Bewahrung Mariens breite Unterstützung bei Landesherren, Domkapiteln und Stadtmagistraten. In zahlreichen Städten des deutschsprachigen Raumes entstanden marianische Bruderschaften, die sich dem Schutz und der Verehrung der Empfängnis Mariens widmeten. Die theologische Klärung der redemptio praeventiva bot den Predigern ein fundiertes theoretisches Fundament, um dem Gläubigenvolk die Reinheit Mariens zu verkünden, ohne den Vorwurf der Häresie gegen das christologische Fundament fürchten zu müssen.
Im Verlauf des 15. Jahrhunderts schlossen sich immer mehr theologische Fakultäten im Reich der scotistischen Auffassung an. Die Verteidigung des Festgeheimnisses wurde an Universitäten wie Wien und Köln schrittweise zu einem festen Bestandteil akademischer Eide, wodurch sich die theologische Gewichtsverlagerung zugunsten der inmaculistischen Position unumkehrbar verfestigte.
Lehramtliche Weichenstellungen von Sixtus IV. bis zum Konzil von Trient
Das römische Lehramt sah sich angesichts der anhaltenden Spannungen veranlasst, ordnend in die dogmatischen Auseinandersetzungen einzugreifen. Papst Sixtus IV., der vor seinem Pontifikat dem Franziskanerorden angehört hatte, erließ am 28. Februar 1477 die Apostolische Konstitution Cum praeexcelsa. Darin billigte er das liturgische Offizium sowie die Messe für das Fest der Empfängnis der allerseligsten Jungfrau und gewährte den Gläubigen, die daran teilnahmen, dieselben Ablässe wie für das Fronleichnamsfest.
Sixtus IV. vermied es jedoch wohlweislich, die Frage dogmatisch abschließend zu entscheiden. In späteren Erlassen untersagte er beiden Parteien, einander wechselseitig der Häresie zu bezichtigen, da die Kirche hierüber noch kein definitives Urteil gefällt habe. Diese Haltung sicherte den theologischen Frieden, ohne den legitimen wissenschaftlichen Diskurs vorzeitig abzuwürgen.
Auf dem Konzil von Trient trat die Frage im Zuge der Verhandlungen über die Rechtfertigungslehre erneut hervor. In der fünften Sitzung am 17. Juni 1546 verabschiedeten die Konzilsväter das Dekret über die Erbsünde. Am Ende dieses Dokuments erklärte das Konzil ausdrücklich, dass es nicht die Absicht hege, die selige und unbefleckte Gottesgebärerin Maria in das Dekret über die Allgemeinheit der Erbsünde einzuschließen. Vielmehr sollten die Konstitutionen von Papst Sixtus IV. weiterhin in voller Kraft bleiben. Dieser Beschluss stellte einen bedeutenden kirchengeschichtlichen Markstein dar, wie in historischen Abhandlungen der Catholic Encyclopedia dargelegt wird.
Die Konsolidierung im 17. Jahrhundert durch Papst Alexander VII.
Das 17. Jahrhundert brachte eine weitere lehramtliche Präzisierung. Nachdem weltliche Monarchen, insbesondere die Könige von Spanien und Portugal, sowie zahlreiche Universitäten vehement auf eine definitive Entscheidung drängten, erließ Papst Alexander VII. am 8. Dezember 1661 die bahnbrechende Apostolische Konstitution Sollicitudo omnium ecclesiarum.
In diesem Lehrschreiben legte Alexander VII. den genauen dogmatischen Gegenstand des Festes fest. Er erklärte, dass die Verehrung der Kirche jener Frömmigkeit gelte, nach der die Seele der seligsten Jungfrau Maria im ersten Augenblick ihrer Erschaffung und ihrer Vereinigung mit dem Leibe durch eine besondere Gnade und ein Privileg Gottes im Hinblick auf die Verdienste ihres Sohnes Jesus Christus vor dem Makel der Erbsünde bewahrt geblieben sei.
Mit dieser Formulierung übernahm das päpstliche Lehramt nahezu vollständig die von Johannes Duns Scotus geprägte Begrifflichkeit. Alexander VII. untersagte jegliche Veröffentlichungen oder Predigten, die diese Auffassung angriffen oder bezweifelten. Damit war der theologische Streit de facto zugunsten der scotistischen Schule entschieden, auch wenn die förmliche Definition als Dogma noch bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts ausstand.
Die dogmatische Definition durch 'Ineffabilis Deus' 1854
Die feierliche dogmatische Definition erfolgte am 8. Dezember 1854 durch Papst Pius IX. mit der Päpstlichen Bulle Ineffabilis Deus. Nach eingehender weltweiter Konsultation des katholischen Episkopats durch die Enzyklika Ubi primum von 1849 verkündete das Kirchenoberhaupt vor Hunderten von Bischöfen in Rom die verbindliche Glaubensformel.
Die dogmatische Definition lautet in ihrem Kern, dass die allerseligste Jungfrau Maria im ersten Augenblick ihrer Empfängnis durch ein einzigartiges Gnadengeschenk und Vorrecht des allmächtigen Gottes, im Hinblick auf die Verdienste Jesu Christi, des Erlösers des Menschengeschlechtes, von jedem Makel der Erbsünde rein bewahrt geblieben ist. Dieser Glaubenssatz wurde als von Gott geoffenbart und somit für alle Gläubigen verbindlich festgeschrieben.
Die Bulle Ineffabilis Deus stützte sich ausdrücklich auf das Zeugnis der Heiligen Schrift, die altkirchliche Vätertradition und den stetigen Glaubenssinn der Kirche (sensus fidelium). Zugleich griff sie präzise die scholastische Theorie der redemptio praeventiva auf: Die Erbsündenfreiheit Mariens wurde nicht als Naturrecht oder Ausnahme von der Erlösung verstanden, sondern als die erhabenste Frucht der Erlösungstat Jesu Christi selbst.
Abgrenzung zur jungfräulichen Empfängnis Jesu Christi
In der allgemeinen Öffentlichkeit und der katechetischen Praxis begegnet häufig ein schwerwiegendes Missverständnis bezüglich des Begriffsgehalts. Vielfach wird die Lehre über die Erbsündenfreiheit Mariens mit der jungfräulichen Empfängnis Jesu Christi verwechselt, obwohl es sich um zwei grundverschiedene Heilsgeheimnisse handelt.
Die Lehre von der unbefleckten Empfängnis bezieht sich ausschließlich auf die menschliche Person Mariens im Augenblick ihrer eigenen Zeugung durch ihre leiblichen Eltern Joachim und Anna. Sie besagt, dass Maria bei ihrem biologischen Lebensbeginn vor der Weitergabe der Erbsünde bewahrt wurde. Demgegenüber bezeichnet die jungfräuliche Empfängnis Jesu das christologische Mysterium, dass Jesus Christus im Schoß der Jungfrau Maria ohne Zutun eines menschlichen Vaters durch das Wirken des Heiligen Geistes empfangen wurde, wie es das Glaubensbekenntnis bekennt.
Eine theologische Verwechslung dieser beiden Inhalte verwischt die dogmatische Struktur der Mariologie, die stets streng auf die Christologie und Soteriologie bezogen bleibt. Die Bewahrung Mariens dient der Bereitung einer würdigen Wohnstätte für den menschgewordenen Gottessohn, bleibt jedoch kategorial von dessen eigener übernatürlicher Menschwerdung unterschieden.
Patristische Wurzeln: Die Typologie der Neuen Eva und 'Kecharitomene'
Obwohl die dogmatische Ausarbeitung im lateinischen Mittelalter erfolgte, reichen die theologischen Wurzeln des Privilegs bis in die früheste Kirchenväterzeit zurück. Die altkirchliche Theologie entfaltete bereits im 2. Jahrhundert bei Autoren wie Justin dem Märtyrer und Irenäus von Lyon die tiefgründige Typologie von Maria als der Neuen Eva.
So wie die erste Eva durch ihren Ungehorsam gegen das göttliche Wort den Fall und den Tod für das gesamte Menschengeschlecht mitverursacht hatte, so wurde Maria durch ihren glaubenden Gehorsam beim Empfang der Engelsbotschaft zur Ursache des Heils für sich und das ganze Menschengeschlecht. Die Väter stellten der gefallenen, ungehorsamen Eva die gehorsame, unversehrte Jungfrau Maria gegenüber und sahen in ihrer vollkommenen Reinheit das Urbild der erlösten Schöpfung.
Einen weiteren biblisch-theologischen Ankerpunkt bildete der Gruß des Erzengels Gabriel im Lukasevangelium (Lk 1,28), der Maria als „voll der Gnade“ (griechisch: kecharitomene) anredet. Die theologische Exegese verstand dieses Partizip Perfekt Passiv als Hinweis auf einen bereits vollendeten, bleibenden und ganzheitlichen Zustand göttlicher Begnadung, der die Seele Mariens von Beginn an erfüllte und keinen Raum für die Finsternis der Sünde ließ.
Ökumenische Divergenzen und die Rezeption im Zweiten Vatikanischen Konzil
Die Proklamation des Dogmas im Jahr 1854 schuf klare dogmatische Differenzen im ökumenischen Dialog. Die reformatorischen Kirchen des 16. Jahrhunderts lehnen die Lehre ab, da sie das Schriftprinzip (sola scriptura) gefährdet sehen und betonen, dass ein solches Privileg in der Heiligen Schrift nicht ausdrücklich geboten sei. Sie befürchten zudem eine Verwässerung der alleinigen Mittlerschaft Christi (solus Christus).
Die orthodoxe Kirche teilt zwar die tiefe Verehrung der Gottesmutter (Theotokos) und bekennt ihre vollkommene persönliche Sündlosigkeit und Reinheit, lehnt jedoch die römisch-katholische Dogmatisierung von 1854 ab. Der orthodoxe Einwand richtet sich primär gegen die Übernahme des westlich-scholastischen Erbsündenbegriffs, der als eine juristische Schuldvererbung verstanden wird, während die ostkirchliche Theologie die Erbsünde eher als eine ererbte Sterblichkeit und Schwachheit der menschlichen Natur interpretiert.
Das Zweite Vatikanische Konzil griff die Lehre in der Dogmatischen Konstitution Lumen Gentium (Kapitel VIII) auf. Die Konzilsväter banden das Dogma organisch in das Gesamtmysterium Christi und der Kirche ein und betonten, dass Maria „schon vom ersten Augenblick ihrer Empfängnis an mit dem Glanz einer ganz einzigartigen Heiligkeit geschmückt“ war, zugleich aber vollkommen dem Erlösungswerk Christi untergeordnet bleibt. Dieser Ansatz wurde auch im Katechismus der Katholischen Kirche sowie im offiziellen Kompendium des Katechismus verbindlich rezipiert.
Spätere Lehramtszeugnisse: Von 'Fulgens Corona' bis zur Gegenwart
Im 20. Jahrhundert erfuhr das Dogma weitere lehramtliche Bekräftigungen. Papst Pius XII. veröffentlichte am 8. September 1953 die Enzyklika Fulgens Corona, mit der er anlässlich des bevorstehenden hundertjährigen Jubiläums der Bulle Ineffabilis Deus das Marianische Jahr 1954 ausrief. Darin hob Pius XII. die theologische Bedeutung der Bewahrung Mariens für das christliche Menschenbild hervor.
Pius XII. verwies in diesem Kontext auch auf die historischen Ereignisse im südfranzösischen Lourdes im Jahr 1858, wo sich die Marienerscheinung gegenüber der jungen Bernadette Soubirous mit den Worten „Ich bin die Unbefleckte Empfängnis“ vorstellte. Die katholische Kirche betrachtet diese Privatoffenbarungen zwar nicht als theologische Begründung des Dogmas, sah darin jedoch eine tröstliche Bestätigung im Glaubensleben des Gottesvolkes.
Später vertiefte Papst Johannes Paul II. in seiner Enzyklika Redemptoris Mater von 1987 die biblische und geistliche Dimension des Glaubensgeheimnisses. Das Fest, das weltweit am 8. Dezember als Hochfest gefeiert wird, bleibt ein zentrales Zeugnis für die ungeschuldete Fülle der göttlichen Gnade, die der Menschheit im Erlösungswerk Christi geschenkt wird.
Quellen und theologische Dokumente
- Ineffabilis Deus (Apostolische Bulle von Papst Pius IX., 8. Dezember 1854), Dokumentation der dogmatischen Definition: Papal Encyclicals Online.
- Lumen Gentium (Dogmatische Konstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils über die Kirche, Kapitel VIII): Vatican.va.
- Katechismus der Katholischen Kirche (Absätze 487–511 zur Erbsündenfreiheit Mariens): Vatican.va.
- Kompendium des Katechismus der Katholischen Kirche (Fragen 96–97): Vatican.va.
- Fulgens Corona (Enzyklika von Papst Pius XII. zum Marianischen Jahr 1954): Vatican.va.
- Redemptoris Mater (Enzyklika von Papst Johannes Paul II. über die selige Jungfrau Maria): Vatican.va.
- Catholic Encyclopedia (Artikel „Immaculate Conception“, Robert Appleton Company): New Advent.
- Enarrationes in Psalmos (Augustinus von Hippo, Erläuterungen zur Erbsündenlehre): Nuova Biblioteca Agostiniana.
Häufig gestellte Fragen
Was besagt das Dogma von der Unbefleckten Empfängnis inhaltlich?
Das Dogma besagt, dass die Jungfrau Maria im ersten Augenblick ihrer Empfängnis im Schoß ihrer Mutter Anna durch ein einzigartiges Gnadengeschenk Gottes im Hinblick auf die künftigen Verdienste Jesu Christi vor jedem Makel der Erbsünde bewahrt wurde.
Warum lehnten Theologen wie Thomas von Aquin das Privileg zunächst ab?
Thomas von Aquin und andere Hochscholastiker befürchteten, dass eine Befreiung Mariens von der Erbsünde die Universalität der Erlösung durch Christus infrage stellen würde, da nach neutestamentlicher Lehre ausnahmslos alle Menschen der Erlösung bedürfen.
Wie löste Johannes Duns Scotus das theologische Erlösungsdilemma?
Duns Scotus entwickelte das Konzept der zuvorkommenden Erlösung (redemptio praeventiva). Demnach wurde Maria nicht nachträglich gereinigt, sondern durch die vorauswirkenden Verdienste Christi von vornherein vor der Erbsünde bewahrt, was die vollkommenste Form der Erlösung darstellt.
Worin besteht der Unterschied zur jungfräulichen Empfängnis Jesu?
Die Unbefleckte Empfängnis bezieht sich auf Marias eigene Zeugung durch ihre Eltern Joachim und Anna. Die jungfräuliche Empfängnis hingegen bezeichnet die Empfängnis Jesu Christi im Schoß Mariens durch das Wirken des Heiligen Geistes ohne menschlichen Vater.
Wann und durch wen wurde die Lehre feierlich als Dogma definiert?
Papst Pius IX. verkündete die Unbefleckte Empfängnis am 8. Dezember 1854 mit der Päpstlichen Bulle Ineffabilis Deus ex cathedra als verbindliches Dogma der katholischen Kirche.
Wie beurteilen die evangelische und die orthodoxe Kirche dieses Dogma?
Die evangelischen Kirchen lehnen das Dogma mangels expliziter biblischer Grundlage ab. Die orthodoxe Kirche verehrt die hohe Reinheit und Heiligkeit Mariens, weist jedoch die römisch-katholische dogmatische Formulierung und deren scholastische Erbsündenlehre zurück.